Aktivrente im Ruhestand – steuerfrei arbeiten und Zeit für die Welt gewinnen

Glückliches Paar bei der Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten, wenn sie eine begünstigte Beschäftigung ausüben. Bei zwölf vollständig begünstigten Monaten sind maximal 24.000 Euro möglich. Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Steuerfreibetrag. Interessant wird sie, wenn du den finanziellen Spielraum etwa für eine längere Auszeit oder Freiwilligenarbeit im Ausland nutzt.

Was die Aktivrente seit 2026 für dich ändert

Nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, war schon vor 2026 möglich. Die Aktivrente setzt an einem anderen Punkt an: Sie macht eine begünstigte Beschäftigung im Ruhestand steuerlich attraktiver. Für Menschen des Jahrgangs 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Aktivrente in einem Satz:

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze einer begünstigten Beschäftigung nachgehen – keine zusätzliche Rente und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dass Menschen im Ruhestand weiterarbeiten, ist keine Ausnahmeerscheinung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2025 rund 14 Prozent der 65- bis 74-jährigen Rentner erwerbstätig. Ein Jahr zuvor waren es 13 Prozent. Bei den 65- bis 66-Jährigen lag der Anteil 2025 bei 19 Prozent.

Du musst die Aktivrente grundsätzlich nicht selbst beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bei der Lohnabrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung stellt außerdem klar, dass die Steuerbefreiung selbst keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Wer die Aktivrente nutzen kann - und wer leer ausgeht

Entscheidend ist deine aktuelle Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Begünstigt wird Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung, für den die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dein früherer Berufsstatus ist dagegen nicht entscheidend.

Grundsätzlich begünstigt

Nicht begünstigt

begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Beschäftigung neben einer bereits bezogenen Altersrente

Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigung auch ohne laufenden Rentenbezug

Einnahmen aus einem Beamtenverhältnis

 

Arbeitslohn aus einem Minijob

Das bedeutet auch: Ein früher Selbstständiger oder pensionierter Beamter ist nicht automatisch ausgeschlossen. Nimmt er später eine begünstigte Beschäftigung als Arbeitnehmer auf, kann der Freibetrag für diesen Arbeitslohn greifen.

Besonders relevant ist die Abgrenzung bei Minijobs. Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Für Arbeitslohn aus einem Minijob gilt die Aktivrente nicht. Wie viele arbeitende Rentner das betrifft, zeigen Destatis-Daten für 2025: 65 Prozent der abhängig beschäftigten Rentner waren geringfügig beschäftigt.

Steuerfrei heißt außerdem nicht abgabenfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf begünstigten Arbeitslohn weiterhin an.

Weiterarbeiten, Ehrenamt oder Auszeit - Drei Wege durch den Ruhestand

Ruhestand muss nicht bedeuten, sich zwischen Weiterarbeiten und komplettem Ausstieg zu entscheiden. Teilzeitarbeit, Ehrenamt und eine längere Auszeit lassen sich unterschiedlich gewichten oder miteinander verbinden. Entscheidend ist, wie viel Zeit du weiter in den Beruf investieren möchtest und welchen Platz andere Vorhaben in deinem Alltag bekommen sollen.

Modell

Was du einbringst

Was du bekommst

Greift die Aktivrente?

Weiterarbeiten in Teilzeit

regelmäßige Arbeitszeit

Einkommen, Struktur und Kontakt zum Berufsleben

Ja, bei begünstigter Beschäftigung

Ehrenamt vor Ort

freie Zeit und Engagement

Aufgabe, Kontakte und Engagement vor Ort

Nein, wenn kein Arbeitslohn entsteht

Arbeitsphase + Auslandseinsatz

zunächst Arbeitszeit, später mehrere Wochen Projektzeit

Einkommen in der Arbeitsphase und längere Auszeit danach

Ja, während der begünstigten Arbeitsphase

Dass Weiterarbeiten im Rentenalter häufig keine Vollzeitbeschäftigung bedeutet, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts: 65 Prozent der erwerbstätigen Rentner arbeiteten 2025 weniger als 20 Stunden pro Woche, 40 Prozent sogar weniger als zehn Stunden.

So bleibt bei vielen Menschen Zeit für andere Vorhaben. Wer sich engagieren möchte, kann das vor Ort tun oder für einige Wochen ins Ausland gehen. Einen Überblick über Möglichkeiten und Voraussetzungen findest du bei der Freiwilligenarbeit für Ältere.

Warum Aktivrente und Freiwilligenarbeit im Ausland gut zusammenpassen

Die Freiwilligenarbeit im Ausland, um die es hier geht, ist unbezahlt und fällt deshalb selbst nicht unter die Aktivrente. Beide lassen sich trotzdem sinnvoll verbinden: In den Monaten, in denen du einer begünstigten Beschäftigung nachgehst, kann der Steuerfreibetrag deinen finanziellen Spielraum vergrößern. Diesen kannst du später für eine längere Auszeit nutzen.

So lässt sich das Jahr zum Beispiel in zwei Phasen aufteilen: Einige Monate arbeitest du weiter oder reduzierst deine Stunden, danach nimmst du dir mehrere Wochen für ein Projekt im Ausland. So entsteht ein aktiver Ruhestand, in dem Erwerbsarbeit und längere Auszeiten nebeneinander Platz haben.

Für die Auslandsphase kommen verschiedene Tätigkeiten infrage, etwa Elefantenschutz in Thailand, Mitarbeit in einer Eco-Lodge in Ecuador oder soziale Projekte in Barcelona. Mit der Freiwilligenarbeit verdienst du dabei kein Geld. Kosten für Anreise, Versicherung und Aufenthalt solltest du deshalb von Anfang an einplanen.

Ausführliche Rechenbeispiele und die steuerlichen Detailregeln findest du im Beitrag Sinn und Nutzen der Aktivrente im Ruhestand. Dort wird genauer gezeigt, wie sich Arbeitslohn, Freibetrag und Ruhestand finanziell zusammendenken lassen.

So planst du dein Jahr: Arbeiten, Freibetrag nutzen, losziehen

Arbeitsphase und Auslandszeit solltest du früh aufeinander abstimmen. Besonders im Jahr, in dem du deine Regelaltersgrenze erreichst, ist entscheidend, ab welchem Monat der Freibetrag tatsächlich greift.

1. Prüfe deine Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge liegt sie bei 67 Jahren. Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat: Erreichst du deine Regelaltersgrenze beispielsweise im Mai, kann der Freibetrag ab Juni berücksichtigt werden.

2. Sprich früh mit deinem Arbeitgeber. Kläre, ob du deine Wochenstunden reduzieren oder nur für einen bestimmten Zeitraum weiterarbeiten möchtest. Die steuerliche Berücksichtigung läuft anschließend über die Lohnabrechnung.

3. Rechne mit den tatsächlichen Abzügen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Entscheidend ist deshalb, was dir nach den verbleibenden Abgaben tatsächlich zur Verfügung steht.

4. Plane deinen Auslandszeitraum. Verschaffe dir zunächst einen Überblick über Freiwilligenarbeit im Ausland und prüfe anschließend Projektanforderungen, Versicherungsschutz, notwendigen Impfschutz und aktuelle Reisehinweise.

5. Kläre längere Auslandsaufenthalte individuell. Bei einem mehrmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands können zusätzliche steuerliche Fragen entstehen. Lass die Folgen für deine konkrete Situation vorab steuerlich prüfen, statt von einer pauschalen Regel auszugehen.

Häufige Fragen zur Aktivrente

Einige Punkte sorgen rund um die Aktivrente besonders häufig für Unsicherheit. Die folgenden Antworten orientieren sich an den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesfinanzministeriums.

Muss ich die Aktivrente beantragen?

Nein. Du musst grundsätzlich keinen eigenen Antrag stellen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt dein Arbeitgeber den Freibetrag bei der Lohnabrechnung. Bei zwölf vollständig begünstigten Monaten können insgesamt bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei bleiben. Kann ein versäumter Lohnsteuerabzug nicht mehr korrigiert werden, lässt sich der Freibetrag gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Bleiben Sozialabgaben trotzdem fällig?

Ja. Steuerfrei bedeutet nicht abgabenfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den begünstigten Arbeitslohn weiterhin an. Die Aktivrente reduziert also die steuerliche Belastung, beseitigt diese Beiträge aber nicht. Für deine persönliche Rechnung ist deshalb entscheidend, welcher Betrag nach den verbleibenden Abgaben tatsächlich übrig bleibt.

Wirkt sich die Aktivrente auf meine Rentenhöhe aus?

Nein. Die Steuerbefreiung selbst verändert die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Davon getrennt kann Weiterarbeiten die spätere Rente beeinflussen, etwa durch weitere Rentenbeiträge oder einen aufgeschobenen Rentenbeginn. Diese Effekte entstehen jedoch durch die weitere Beschäftigung beziehungsweise den späteren Rentenbeginn und nicht durch die Aktivrente selbst.

Gilt die Aktivrente auch für Beamte und Selbstständige?

Nicht für Einkünfte aus einem Beamtenverhältnis oder aus selbstständiger Tätigkeit. Entscheidend ist die aktuell ausgeübte Tätigkeit. Ein früherer Selbstständiger oder pensionierter Beamter kann die Aktivrente deshalb nutzen, wenn er nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine begünstigte Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Kann ich die Aktivrente auch mit einem Minijob nutzen?

Nein, Arbeitslohn aus einem Minijob ist nicht durch die Aktivrente begünstigt. Du kannst neben einem Minijob jedoch zusätzlich eine begünstigte Beschäftigung ausüben. Für den Arbeitslohn aus dieser Beschäftigung kann der Freibetrag angewendet werden, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Über Rainbow Garden Village

Rainbow Garden Village organisiert Freiwilligenarbeit, Auslandspraktika, Sabbaticals und Adventure-Reisen in verschiedenen Ländern.